Studienkommissionen

Studienkommissionen sind vor Entscheidungen des Fakultätsrates in allen Angelegenheiten der Lehre, des Studiums und der Prüfungen zu hören. Der Fakultätsrat hat ihre Empfehlungen zu würdigen und seine Stellungnahme zu dokumentieren. Er kann einzelne Entscheidungen auf eine zuständige Studienkommission übertragen.